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Unterrichtsbedingungen der
MODERN GUITAR SCHOOL

1.
Durch die Unterschrift des Schülers / der Schülerin bzw. des gesetzlichen Vertreters / der gesetzlichen Vertreterin wird die umseitige Anmeldung zum bindenden Unterrichtsvertrag.
2.
Der Unterricht wird als Einzelunterricht / Gruppenunterricht zu zwei Personen erteilt.
3.
Der Unterricht wird einmal wöchentlich zu je 30, 45 bzw. 60 Minuten erteilt. Der Unterricht wird immer am gleichen Wochentag zur gleichen Uhrzeit erteilt. Tag und Uhrzeit könen nicht wöchentlich gewechselt werden. Sollte ein dauerhafter Wechsel gewünscht werden, ist dies zum Beginn eines Monats möglich.
Dauer
30 Minuten
45 Minuten
60 Minuten
Einzelunterricht
99.00 EUR
120.00 EUR
150.00 EUR
2er-Gruppenunterricht
65.00 EUR
85.00 EUR
110.00 EUR
3er-Gruppenunterricht
55.00 EUR
75.00 EUR
93.00 EUR
Das Unterrichtshonorar ist ein in 12 gleiche Beträge aufgeteiltes Jahreshonorar. Der Preis für eine Unterrichtseinheit errechnet sich aus der Jahressumme geteilt durch 36 (durchschnittliche Anzahl der Unterrichtstermine pro Jahr).
Beispiel: Das Jahreshonorar für eine halbe Stunde Einzelunterricht pro Woche beträgt 1188,00 EUR (99.- x 12 Monate).
1188,00 EUR geteilt durch 36 ergibt 33.- EUR für eine halbe Stunde Einzelunterricht.
5.
Das Unterrichtshonorar bezieht sich nicht auf die Feiertage des Landes Hessen, die Ferien der allgemein bildenden Schulen des Landes Hessen und die beweglichen Ferientage der Stadt Wiesbaden. In diesen Zeiten findet kein Unterricht statt. Unterrichtsfrei sind außerdem der Rosenmontag und der Faschingsdienstag. Der letzte Schultag vor den Ferien entspricht dem letzten Schultag der allgemein bildenden Schulen des Landes Hessen. Der erste Schultag nach den Ferien entspricht dem ersten Schultag der allgemein bildenden Schulen des Landes Hessen.
6.
Die monatlichen Beiträge sind jeweils am ersten Werktag eines Monats im voraus fällig und auf das Konto der Modern Guitar School zu überweisen. Für nicht geleistete bzw. verspätete Zahlungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 5.- EUR fällig.
Bankverbindung: Modern Guitar School
Postbank Frankfurt am Main
Bankleitzahl 500100600
IBAN: DE82 5307 0324 0057 3758 00
7.
Mit dem Unterricht kann jederzeit begonnen werden. Das Unterrichtshonorar wird ab Vertragsbeginn anteilig berechnet.
8.
Vom Schüler nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten können weder nachgeleistet noch rückvergütet werden. Kann die Lehrkraft den Unterricht nicht erteilen, wird der Unterricht nach- bzw. vorgegeben oder von einer Ersatzlehrkraft erteilt.
9.
Bei nachgewiesener Krankheit (ärztliches Attest) entfällt das Honorar nach Ablauf von sechs Wochen. Ausgeschlossen sind Ferienzeiten.
10.
Bei ansteckenden Krankheiten (Corona, Erkältung etc.) kann dem Schüler – zum Schutz vor anderen Schülern und dem Lehrer – kein Unterricht erteilt werden. Die ausgefallenen Unterrichtseinheiten können nicht nachgeleistet oder rückvergütet werden.
11.
Die ersten drei Unterrichtseinheiten gelten als Probezeit. Der Preis für die Probezeit beträgt einen Monatsbeitrag. In der dritten Stunde kann das Unterrichtsverhältnis schriftlich gekündigt werden. Danach kann das Unterrichtsverhältnis jeweils zum 31.1. (Kündigungsabgabe: 15.12.) bzw. zum 31.8. (Kündigungsabgabe: 15.7.) schriftlich gekündigt werden. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind nicht möglich.
12.
Für die Beschädigung von Gegenständen der Modern Guitar School haftet die Schülerin / der Schüler bzw. die erziehungsberechtigte Person.
13.
Für den Verlust von Gegenständen der Schülerin bzw. des Schülers übernimmt die Schule keine Haftung.
14.
Änderungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform, unterschrieben von Christian Moser.
Das Unterrichtshonorar ist ein in 12 gleiche Beträge aufgeteiltes Jahreshonorar. Der Preis für eine Unterrichtseinheit errechnet sich aus der Jahressumme geteilt durch 36 (durchschnittliche Anzahl der Unterrichtstermine pro Jahr).
Beispiel: Das Jahreshonorar für eine halbe Stunde Einzelunterricht pro Woche beträgt 1188,00 EUR (99.- x 12 Monate).
1188,00 EUR geteilt durch 36 ergibt 33.- EUR für eine halbe Stunde Einzelunterricht.
5.
Das Unterrichtshonorar bezieht sich nicht auf die Feiertage des Landes Hessen, die Ferien der allgemein bildenden Schulen des Landes Hessen und die beweglichen Ferientage der Stadt Wiesbaden. In diesen Zeiten findet kein Unterricht statt. Unterrichtsfrei sind außerdem der Rosenmontag und der Faschingsdienstag. Der letzte Schultag vor den Ferien entspricht dem letzten Schultag der allgemein bildenden Schulen des Landes Hessen. Der erste Schultag nach den Ferien entspricht dem ersten Schultag der allgemein bildenden Schulen des Landes Hessen.
6.
Die monatlichen Beiträge sind jeweils am ersten Werktag eines Monats im voraus fällig und auf das Konto der Modern Guitar School zu überweisen. Für nicht geleistete bzw. verspätete Zahlungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 5.- EUR fällig.
Bankverbindung: Modern Guitar School
Postbank Frankfurt am Main
Bankleitzahl 500100600
IBAN: DE82 5307 0324 0057 3758 00
7.
Mit dem Unterricht kann jederzeit begonnen werden. Das Unterrichtshonorar wird ab Vertragsbeginn anteilig berechnet.
8.
Vom Schüler nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten können weder nachgeleistet noch rückvergütet werden. Kann die Lehrkraft den Unterricht nicht erteilen, wird der Unterricht nach- bzw. vorgegeben oder von einer Ersatzlehrkraft erteilt.
9.
Bei nachgewiesener Krankheit (ärztliches Attest) entfällt das Honorar nach Ablauf von sechs Wochen. Ausgeschlossen sind Ferienzeiten.
10.
Bei ansteckenden Krankheiten (Corona, Erkältung etc.) kann dem Schüler – zum Schutz vor anderen Schülern und dem Lehrer – kein Unterricht erteilt werden. Die ausgefallenen Unterrichtseinheiten können nicht nachgeleistet oder rückvergütet werden.
11.
Die ersten drei Unterrichtseinheiten gelten als Probezeit. Der Preis für die Probezeit beträgt einen Monatsbeitrag. In der dritten Stunde kann das Unterrichtsverhältnis schriftlich gekündigt werden. Danach kann das Unterrichtsverhältnis jeweils zum 31.1. (Kündigungsabgabe: 15.12.) bzw. zum 31.8. (Kündigungsabgabe: 15.7.) schriftlich gekündigt werden. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind nicht möglich.
12.
Für die Beschädigung von Gegenständen der Modern Guitar School haftet die Schülerin / der Schüler bzw. die erziehungsberechtigte Person.
13.
Für den Verlust von Gegenständen der Schülerin bzw. des Schülers übernimmt die Schule keine Haftung.
14.
Änderungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform, unterschrieben von Christian Moser.
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